Vereinszweck

Der Bundesverband der Kryptowertpapierregisterführer wurde als Verein im April 2023 gegründet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung der Interessen der Kryptowertpapierregisterführer im Sinn des § 1 Absatz 1a Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG). Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine nach nach § 1 Absatz 1a Nr. 8 KWG in Verbindung mit § 32 Absatz 1 KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Wir setzen uns insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere  ein, treten aktiv für die Belange von Kryptowertpapierregisterführern und die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere in Dialog mit Politik, Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden, Institutionen des Kapitalmarkts, Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein, fördern den regelmäßigen fachlichen Austausch unserer Mitglieder untereinander und informieren diese über laufende Konsultationsverfahren und koordinieren etwaige gemeinsame Stellungnahmen im Rahmen solcher Konsultationsverfahren.

Wir sind im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag und im EU-Transparenzregister eingetragen. 


 

Vorstand

Unser Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:

  • ​Christopher Görtz (Vorstandsvorsitzender)
  • Daniel Wernicke (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
  • Markus Fehn (Vorstandsmitglied)
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