Wir stehen für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere.
ÜBER UNSDer Bundesverband für elektronische Wertpapiere e.V. wurde im April 2023 gegründet.
Zweck des Verbandes ist Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz elektronischer Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und dabei insbesondere von Kryptowertpapieren, und die Förderung der Interessen der an der Emission elektronischer Wertpapiere beteiligten Personen und Unternehmen, um auf diese Weise das Wertpapierrecht zu modernisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine nach nach § 1 Absatz 1a Nr. 8 KWG in Verbindung mit § 32 Absatz 1 KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wir setzen uns insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere ein, treten aktiv für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere und die Belange von an der Emission elektronischer Wertpapiere beteiligter Personen und Unternehmen und in Dialog mit Politik, Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden, Institutionen des Kapitalmarkts, Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein, fördern den regelmäßigen fachlichen Austausch unserer Mitglieder untereinander und informieren diese über laufende Konsultationsverfahren und koordinieren etwaige gemeinsame Stellungnahmen im Rahmen solcher Konsultationsverfahren.
Unser Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
Vorstandsmitglied
27.02.2025
für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)
10.05.2023
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
13.09.2023
für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)
13.09.2023
verabschiedet ersten Tokenstandard für tokenisierte elektronische Wertpapiere nach deutschem Recht
15.09.2023
Die Mitglieder des Bundesverbandes haben sich auf einen technischen Standard geeinigt
April 2023
Kryptowährungen und Kryptowertpapiere spielen auf den Finanzmärkten inzwischen einewichtige Rolle, auch wenn ihr Ruf nicht der Beste ist.
Anschrift
Bundesverband für elektronische Wertpapiere e.V.
c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
Magnusstraße 13
50672 Köln
Telefon
0221 20 52-220
E-Mail
info@ewpg.de